Skip to main content

Honorar

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich seit dem 01.01.2013 nach der Steuerberatervergütungsverordnung.

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltung ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist der Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben.

In der Regel wird maximal die mittlere Gebühr abgerechnet. 

Steuerberatungskosten können als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten angesetzt werden und fließen Ihnen damit zum Teil als Steuerersparnis zurück.