Wichtige Steuertermine
Abgabe der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerzahlung:
 Immer zum 10. des Folgemonats 
    (z. B. Abgabe der Lohnsteueranmeldung Januar ist dann am 10. Februar fällig) 
    
        
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung - monatlich:
 1. Monatlich ohne Dauerfristverlängerung: zum 10. des Folgemonats
     2. Monatlich mit Dauerfristverlängerung: Verlängerung der  Abgabefrist um einen Monat z.B. Umsatzsteuervoranmeldung Januar - Abgabe  am 10. März
    3. Quartalweise  
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Abgabe der Umsatzsteuervorauszahlung - quartalsweise:
 (hier sollte immer die Dauerfristverlängerung genutzt werden, da keine Sondervorauszahlung entrichtet werden muss):  
    I. Quartal (Januar-März) 10. Mai     
    II. Quartal (April-Juni) 10. August
    III. Quartal (Juli-September) 10. Oktober
    IV. Quartal (Oktober-Dezember) 10. Februar 
    Anmeldung und Entrichtung der Sondervorauszahlung: 10. Februar
Abgabe Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlung:
 10. März
    10. Juni
    10. September
    10. Dezember 
Gewerbevorauszahlung:
 15. Februar
    15. Mai
    15. August
    15. November 
Abgabetermin für die Jahressteuererklärungen:
 31. Mai des Folgejahres - sofern Sie nicht durch einen Steuerberater vertreten werden
     31. Dezember des Folgejahres - bei Vertretung durch einen  Steuerberater – sofern die Erklärung nicht vorzeitig vom Finanzamt  angefordert werden. 
Termin für die Veröffentlichung der Bilanzdaten im Bundesanzeiger:
31. Dezember des Folgejahres
Abgabe der Zusammenfassenden Meldung beim BZSt (bei quartalweiser Abgabe):
 I.   Quartal 25. April
    II.  Quartal 25. Juli
    III. Quartal 25. Oktober
    IV.  Quartal 25. Januar des Folgejahres