Wichtige Steuertermine
Abgabe der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerzahlung:
Immer zum 10. des Folgemonats
(z. B. Abgabe der Lohnsteueranmeldung Januar ist dann am 10. Februar fällig)
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung - monatlich:
1. Monatlich ohne Dauerfristverlängerung: zum 10. des Folgemonats
2. Monatlich mit Dauerfristverlängerung: Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat z.B. Umsatzsteuervoranmeldung Januar - Abgabe am 10. März
3. Quartalweise
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Abgabe der Umsatzsteuervorauszahlung - quartalsweise:
(hier sollte immer die Dauerfristverlängerung genutzt werden, da keine Sondervorauszahlung entrichtet werden muss):
I. Quartal (Januar-März) 10. Mai
II. Quartal (April-Juni) 10. August
III. Quartal (Juli-September) 10. Oktober
IV. Quartal (Oktober-Dezember) 10. Februar
Anmeldung und Entrichtung der Sondervorauszahlung: 10. Februar
Abgabe Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlung:
10. März
10. Juni
10. September
10. Dezember
Gewerbevorauszahlung:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Abgabetermin für die Jahressteuererklärungen:
31. Mai des Folgejahres - sofern Sie nicht durch einen Steuerberater vertreten werden
31. Dezember des Folgejahres - bei Vertretung durch einen Steuerberater – sofern die Erklärung nicht vorzeitig vom Finanzamt angefordert werden.
Termin für die Veröffentlichung der Bilanzdaten im Bundesanzeiger:
31. Dezember des Folgejahres
Abgabe der Zusammenfassenden Meldung beim BZSt (bei quartalweiser Abgabe):
I. Quartal 25. April
II. Quartal 25. Juli
III. Quartal 25. Oktober
IV. Quartal 25. Januar des Folgejahres